AGB

§ 1 Geltung

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) gelten ausschließlich; abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) des Einzelunternehmen „Fresh Prints” (nachfolgend “Verkäufer” genannt), gelten für sämtliche Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend “Kunde” genannt) mit dem Verkäufer über die vom Verkäufer in seinem Shop (Online als auch Offline in der Ottenser Hauptstraße 44) angebotenen Waren abschließt.

(3) Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Verträge über den

Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer,

ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

§ 2 Angebot, Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle erteilten Aufträge erlangen für uns erst Verbindlichkeit mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit der Auslieferung der Ware. Der Kunden hat unsere Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, dies gilt insbesondere für die angegebenen Preise, Maße und Mengen.

§ 3 Preise, Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und Kosten für Sonderverpackungen.

(2) Der Kunde ist für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über Einfuhr, Zölle, Transport und Lagerung verantwortlich. Soweit der Kunden diesbezüglich die Unterstützung von uns in Anspruch nimmt, berechnen wir eine übliche Vergütung.

(3) Kommt der Kunden in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Schecks des Kunden werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag auf unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.

(5) Von uns gelieferte Materialmuster werden in Rechnung gestellt und können innerhalb von zwei Wochen zurückgesandt werden. Nach ordnungsgemäßer Rücksendung erstatten wir die berechnete Gebühr für das Muster.

(6) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.

(7) Bei Mindermengen, d.h. weniger als 50 T-Shirts, berechnen wir einen angemessenen Zuschlag.

(8) Soweit die Ware nach den Wünschen des Kunden individuell hergestellt, insbesondere bedruckt wird, sind wir berechtigt, eine Vorleistung vom Kunden in Höhe von 40 % des Nettowarenwerts zu verlangen. Die Vorleistung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Erst mit Zahlungseingang wird mit dem Auftrag begonnen. Bei Zahlungsverzug verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunden ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunden nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5 Lieferung

(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.

(3) Bei den von uns angegebenen Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben, soweit nicht der Termin von uns ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin bestätigt wurde.

(4) Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt jedoch nur dann, wenn wir das Ausbleiben der Belieferung nicht zu vertreten haben und alle zur Erfüllung des Vertrages notwendige Vorkehrungen getroffen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über solche Hindernisse informieren.

(5) Soweit es für den Kunden zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Soweit sich der Versand auf Wunsch oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahren des Kunden. Soweit der Kunde die Abholzeit um drei Wochen überschreitet, sind wir berechtigt die Abnahme der Ware zu verlangen.

(6) Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Unterhalb definierter Freigrenzen tragen Sie die Versandkosten.

(7) Die Versandkosten und Frachtfreigrenzen entnehmen Sie bitte unserem Angebot.

(8) Mit den Versandkosten verstehen sich zzgl. Verpackung. Lieferpapiere sind bei Normalversand und übliche Transport­ und Zustellungskosten abgegolten. Je nach Lieferland können unter Umständen Zollgebühren anfallen, die Sie zu tragen haben. Die bei Eilbestellungen anfallenden Zusatzkosten (Versand per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten) gehen zu Ihren Lasten.

§ 6 Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

(2) Bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises hat der Kunden die Ware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunden uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(4) Der Kunden ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Alle Forderungen aus der Veräußerung unserer Waren tritt der Kunde zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche schon jetzt an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunden auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

§ 8 Gewährleistung

(1) Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.

(2) Für vom Kunden angelieferte Bekleidung, Stoffe und Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung. Soweit wir diese Bekleidung, Stoffe und Materialien für ungeeignet halten, behalten wir uns das Recht vor diese abzulehnen.

(3) Der Kunden hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und soweit sich Mängel zeigen, uns diese unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 5 Werktagen.

(4) Soweit der Kunde keine besonderen Weisungen erteilt, wird die Ware in Kartons geliefert. Beim Transport und der Lagerung ist darauf zu achten, dass die Ware nicht feucht wird.

(5) Bezüglich des Drucks und der verwendeten Materialien behalten wir uns geringfügige Änderungen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Als Mangel gelten daher nicht zumutbare Abweichungen in Struktur, Farbe und Maßen, soweit diese auf die verwendeten Materialien zurückzuführen ist und auch als handelsüblich gilt.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate. Dies gilt nicht für Ansprüche nach den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs1 Nr. 2, 478, 479 BGB.

(7) Bei Mängeln an der Ware, hat der Kunde zunächst ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunden berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gelten die folgenden Haftungsregelungen.

§ 9 Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Soweit wir uns mit der Lieferung oder Leistung infolge einfacher Fahrlässigkeit in Verzug befinden, ist unsere Haftung hierfür der Höhe nach auf 3 % des Nettowarenwerts pro vollendeter Woche des Verzugs begrenzt, maximal jedoch auf 15 % des Nettowarenwerts.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 10 Rechte Dritter, Urheberrecht

(1) Soweit wir nach Wünschen, Entwürfen, Zeichnungen, Bildern etc. des Kunden die Ware herstellen, hat der Kunden sicherzustellen, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Urheber- oder Nutzungsrechte. Soweit wir von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen werden, stellt uns der Kunden vollumfänglich frei.

(2) Der Kunde hat uns seine für den Druck erforderlichen Vorlagen mindestens 10 Tage vor dem geplanten Liefertermin zur Verfügung zu stellen.

(3) An von uns erstellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Sollten Ereignisse die außerhalb unseres Einflussbereich liegen (z.B. Naturereignisse, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, öffentliche Anordnungen etc.) die Verfügbarkeit der Ware reduzieren, so dass wir unseren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können, sind wir (i) für die Dauer der Störung von den vertraglichen Pflichten entbunden, (ii) nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Vorgesagtes gilt auch für den Fall, dass die Ereignisse die Durchführung des betroffenen Vertrags für uns nachhaltig unwirtschaftlich machen.

(2) Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist Hamburg oder – nach unserer Wahl – der allgemeine Gerichtsstand des Kunden, vorausgesetzt der Kunde ist Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen.

(3) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist unser Geschäftssitz, unabhängig vom Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente.

Version 26.08.2020